Physiotherapie in Österreich: Kosten und Rückerstattung bei ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Wien

· 7 Min. Lesezeit

Illustration: ärztliche Verordnung, Honorarnote und Rückerstattung für Physiotherapie in Österreich

Kurz gesagt: Wenn Sie zu einer Wahlphysiotherapeutin oder einem Wahlphysiotherapeuten (ohne Kassenvertrag) gehen, bezahlen Sie die Behandlung zuerst selbst. Danach reichen Sie Verordnung, Honorarnote und Zahlungsnachweis bei Ihrer Krankenversicherung ein und bekommen einen Teil der Kosten zurück. Wie viel das ist und ob vorher eine Bewilligung nötig ist, hängt von Ihrer Versicherung ab – ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Wien haben dafür unterschiedliche Regeln.

In diesem Ratgeber erkläre ich, wie die Rückerstattung funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und worauf Sie bei den einzelnen Versicherungen achten sollten.

Stand der Informationen: 31. Oktober 2026. Tarife und Bestimmungen können sich ändern – im Zweifel gilt immer die Auskunft Ihrer Versicherung.

Kassenphysiotherapie oder Wahlphysiotherapie – was ist der Unterschied?

Vertragsphysiotherapeut*innen (umgangssprachlich „Kassenphysiotherapie“) haben einen Vertrag mit der Krankenversicherung und rechnen direkt mit ihr ab. Je nach Versicherung kann ein Selbstbehalt anfallen.

Wahlphysiotherapeut*innen arbeiten freiberuflich ohne Kassenvertrag. Sie legen ihr Honorar selbst fest, Sie bezahlen direkt und beantragen danach die Kostenerstattung. Der Vorteil: meist kürzere Wartezeiten und mehr Zeit pro Termin.

Wichtig: Die Versicherung erstattet nicht einen Prozentsatz Ihres tatsächlichen Honorars, sondern einen Betrag, der sich an ihrem eigenen Tarif orientiert. Ist das Honorar höher als dieser Tarif, zahlen Sie die Differenz selbst.

Was brauche ich für die Rückerstattung?

Bei allen vier Versicherungen ist die Grundlage eine ärztliche Verordnung (Zuweisung) für Physiotherapie. Sie enthält in der Regel:

  • Name und Geburtsdatum bzw. Sozialversicherungsnummer
  • Diagnose
  • Art der Physiotherapie, Anzahl der Einheiten und gegebenenfalls deren Dauer (30, 45 oder 60 Minuten)
  • Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin bzw. des Arztes

Nach der Behandlung kommen dazu die Honorarnote und der Zahlungsnachweis. Ob zusätzlich eine Bewilligung der Versicherung nötig ist, ist unterschiedlich geregelt – mehr dazu unten.

ÖGK: Rückerstattung für Physiotherapie

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist für die meisten unselbständig Beschäftigten zuständig.

Wie viel bekomme ich zurück? Die ÖGK erstattet 80 % des Tarifs, den sie einer Vertragsphysiotherapeutin bzw. einem Vertragsphysiotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlen würde [1]. Laut aktueller Erstattungsliste der ÖGK sind das zum Beispiel [2]:

EinzelbehandlungErstattung ÖGK
30 Minuten30,40 €
45 Minuten45,62 €
60 Minuten60,82 €

Brauche ich eine Bewilligung? Derzeit nein. Die ÖGK hat die Bewilligungspflicht für Physiotherapie ausgesetzt, laut Physio Austria vorerst bis 30. Juni 2027 [1][3].

Wie reiche ich ein? Über das Service „Rechnung einreichen“ auf der Website oder in der App „Meine ÖGK“ (mit ID Austria) oder per Post. Sie brauchen dafür [1]:

  • die Verordnung
  • die bezahlte Honorarnote mit Behandlungsdaten, Dauer der Einheiten und Diagnose
  • Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Sozialversicherungsnummer
  • den Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug oder Bestätigung auf der Rechnung)
  • Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC)

SVS: Rückerstattung für Physiotherapie

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist für Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirt*innen zuständig.

Wie viel bekomme ich zurück? Die SVS erstattet auf Basis ihrer eigenen Tarife; davon wird der jeweilige Selbstbehalt abgezogen [4]. Die genaue Höhe hängt also auch von Ihrer persönlichen Versicherungssituation ab.

Brauche ich eine Bewilligung? Bei der SVS gilt die Bewilligungspflicht weiterhin [3]: Eine Bewilligung ist ab der 31. Anwendung, spätestens aber ab der 11. Sitzung einer Behandlungsserie nötig, bei Hausbesuchen bereits ab der ersten Sitzung [5]. Klären Sie bei längeren Serien den Behandlungsumfang am besten vorab mit der SVS.

Wie reiche ich ein? Verordnung, Honorarnote und Zahlungsnachweis über „Meine SVS“ (online oder App) oder per Post.

BVAEB: Rückerstattung für Physiotherapie

Die BVAEB ist unter anderem für öffentlich Bedienstete sowie Beschäftigte bei Eisenbahnen und im Bergbau zuständig.

Wie viel bekomme ich zurück? Erstattet wird auf Basis des BVAEB-Vertragstarifs, abzüglich des Behandlungsbeitrags. Dieser Behandlungsbeitrag wurde mit 1. Juni 2026 von 10 % auf 20 % erhöht [6]. Kinder sind ausgenommen; bei geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich.

Brauche ich eine Bewilligung? Nein. Bei der BVAEB ist Physiotherapie auf ärztliche Verordnung seit 1. November 2022 dauerhaft bewilligungsfrei [3].

Wie reiche ich ein? Über das Webportal oder die App „MeineBVAEB“ oder per Post an Ihre Kundenservicestelle.

KFA Wien: Rückerstattung für Physiotherapie

Die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA Wien) ist für Bedienstete der Stadt Wien und ihre Angehörigen zuständig.

Wie viel bekomme ich zurück? Die KFA erstattet für Kassenleistungen den jeweiligen Vertragstarif [7].

Brauche ich eine Bewilligung? Bei Wahlphysiotherapeut*innen in der Regel ja – und zwar vor Behandlungsbeginn. Die Verordnung schicken Sie dafür an kundendienst@kfawien.at. Die Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate gültig, ab dem Bewilligungsdatum 12 Monate [7].

Wie reiche ich ein? Online über MeineSV, über das Online-Formular „Rechnung einreichen“ der KFA, persönlich oder per Post (Schlesingerplatz 5, 1080 Wien). Geben Sie immer Ihre Sozialversicherungsnummer und Kontaktdaten an [7].

Vergleich: ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Wien auf einen Blick

Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie bei allen vier Versicherungen. Der Unterschied liegt bei der Bewilligung:

VersicherungBewilligung bei Wahlphysiotherapie
ÖGKDerzeit nicht nötig (ausgesetzt bis 30.6.2027)
SVSAb der 31. Anwendung bzw. 11. Sitzung; Hausbesuche ab der 1. Sitzung
BVAEBNicht nötig
KFA WienVor Behandlungsbeginn

Was muss auf der Honorarnote stehen?

Eine vollständige Honorarnote erspart Rückfragen und beschleunigt die Erstattung. Sie sollte enthalten:

  • Patient*in: Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer
  • Behandlung: Diagnose laut Verordnung, Art der Behandlung, Datum und Dauer jeder Einheit
  • Physiotherapeut*in: Name, Berufsbezeichnung, Praxisadresse, Stempel
  • Abrechnung: Preis pro Einheit, Gesamtbetrag, Zahlungsdatum bzw. Zahlungsbestätigung

Bei FedePhysio bekommen Sie nach der Behandlungsserie eine Honorarnote, die alle diese Angaben enthält.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Das hängt von der Versicherung und davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind. Reichen Sie die Rechnung am besten bald nach dem Ende der Behandlungsserie ein. Die KFA Wien nennt für Wahlarztrechnungen zum Beispiel eine Frist von 42 Monaten ab der Leistung [7]; für die anderen Versicherungen gelten jeweils eigene Fristen.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei einer Wahlphysiotherapeutin Geld von der Krankenkasse zurück?

Ja. Mit ärztlicher Verordnung und – falls nötig – Bewilligung erstattet Ihre Versicherung einen Teil der Kosten. Die Höhe richtet sich nach dem Tarif der jeweiligen Versicherung, nicht nach dem Honorar.

Wie viel zahlt die ÖGK für Physiotherapie zurück?

80 % des ÖGK-Vertragstarifs: derzeit 30,40 € für 30 Minuten, 45,62 € für 45 Minuten und 60,82 € für 60 Minuten Einzelbehandlung.

Bekomme ich 80 % meines Honorars zurück?

Nein. Bei der ÖGK sind es 80 % des Kassentarifs, nicht 80 % Ihres tatsächlich bezahlten Honorars. Liegt das Honorar über dem Kassentarif, ist Ihr Eigenanteil entsprechend höher.

Muss ich die Physiotherapie zuerst selbst bezahlen?

Ja. Bei Wahlphysiotherapeut*innen bezahlen Sie zuerst und reichen danach die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.

Brauche ich vor der ersten Einheit eine Bewilligung?

Das hängt von der Versicherung ab: bei der KFA Wien ja, bei der SVS ab einer bestimmten Anzahl von Einheiten (Hausbesuche sofort), bei ÖGK und BVAEB derzeit nicht.

Kann ich die Rechnung online einreichen?

Ja. ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Wien bieten Online-Einreichung über ihre Portale bzw. Apps an, meist mit ID Austria.

Kann ich mehrere Einheiten auf einmal einreichen?

Ja, üblicherweise reicht man die Honorarnote nach Abschluss der verordneten Serie ein. Achten Sie bei längeren Serien auf die Bewilligungsgrenzen Ihrer Versicherung.

Physiotherapie in Wien: vor dem ersten Termin klären

Damit es bei der Rückerstattung keine Überraschungen gibt, lohnt sich vor dem ersten Termin ein kurzer Check:

  • Habe ich eine gültige ärztliche Verordnung?
  • Braucht meine Versicherung eine Bewilligung – und wenn ja, ab wann?
  • Wie hoch ist der Tarif meiner Versicherung und damit mein voraussichtlicher Eigenanteil?

Ich bin Wahlphysiotherapeut in Wien und erkläre Ihnen beim ersten Termin gerne, wie die Rückerstattung bei Ihrer Versicherung abläuft. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.

Quellen:
[1] ÖGK: Physiotherapie – Verordnung, Bewilligung, Kostenerstattung. oegk.at
[2] ÖGK: Kostenerstattung Physiotherapie – Erstattungsbeträge. PDF
[3] Physio Austria: Verordnung, Behandlung, Kosten (Informationsfolder). PDF; Physio Austria: Physiotherapie bleibt bewilligungsfrei (30.4.2025). physioaustria.at
[4] SVS: Tarife für freiberufliche Physiotherapeut*innen (Wahlbereich). PDF
[5] SVS-Krankenordnung (Bewilligungspflichtige Leistungen). RIS
[6] BVAEB: Änderung des Behandlungsbeitrags ab 1. Juni 2026. bvaeb.at
[7] KFA Wien: Häufig gestellte Fragen (Verordnung, Bewilligung, Kostenerstattung). kfawien.at

Autor: Mag. Federico D. Puglisi, Physiotherapeut in Wien (mehr über mich).
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenversicherung.

← Zurück zum Blog

WhatsApp